Hier findest Du die neue Vereinssatzung mit Schlichtungsordung 2022.
Auf Seite 31, §20 (10) heißt es fälschlich:
„…bis zum Rückfall des Gartens gemäß § 36 Abs. 9 verpflichtet…“
Korrekt muss es lauten:
„… bis zum Rückfall des Gartens gemäß § 20 Abs. 8 verpflichtet…“